Staat und Religionen in Deutschland: Wie sollte das Verhältnis geregelt sein?

Statements und Diskussion anlässlich des 97. Deutschen Katholikentages in Osnabrück mit

Dr. Hans Langendörfer SJ
Sekretär der Deutschen Bischofskonferenz, Bonn

Dr. Ayyub Axel Köhler
Vorsitzender des Zentralrats der Muslime in Deutschland e. V., Köln

Dr. Michael Schmidt-Salomon
Publizist, Vorstandssprecher der Giordano Bruno Stiftung

Gesprächsleitung
Prof. Dr. Martina Blasberg-Kuhnke, Universität Osnabrück


Religion und Staat, so lernen wir in der Schule, sind bei uns getrennt. Das »Heilige Römische Reich Deutscher Nation«, dessen Kaiser noch von Gottes Gnaden herrschte, ist längst Geschichte. In »weltanschaulicher Neutralität« regelt der Staat seit Inkrafttreten der Weimarer Verfassung im Jahr 1919 sein Verhältnis zu den christlichen Kirchen im Rahmen des Staatskirchenrechts, durch das beiden großen christlichen Konfessionen der Status von Körperschaften des öffentlichen Rechts zukommt. Die Kirchensteuererhebung, die Förderung konfessioneller Schulen, Kindergärten und theologischer Fakultäten, Vergünstigungen bei Steuern, Abgaben und Gebühren, Mitspracherechte in Gremien wie z. B. Rundfunkräten und die Fähigkeit, öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse für Pfarrer und andere Kirchenbeamte zu begründen, gelten als verdiente Privilegien dieser Religionsgemeinschaften und Ausweis ihres kooperativen Verhältnisses zum Staat. Sowohl säkulare Glaubenskritiker, die die versprochene Trennung von Kirche und Staat nicht eingelöst sehen, als auch Vertreter bisher nicht privilegierter Religionsgemeinschaften melden indessen hier Gesprächs- und Handlungsbedarf an. Aber unter dem Eindruck einer gestiegenen Zahl von Muslimen in Deutschland scheinen sich die Positionen zu versteifen: Politische Stimmen fordern im Zeichen der »Leitkultur«-Debatte, das »christlichjüdische Erbe« exklusiv in einer neuen Europäischen Verfassung festzuschreiben. – Soll auch in Zukunft gelten: »Ein feste Burg ist unser Gott, ein gute Wehr und Waffen«?

Dr. Hans Langendörfer SJ
Sekretär der Deutschen Bischofskonferenz seit 1996 – Geb. 1951 in Bonn, 1972 Eintritt in den Jesuitenorden, Studium in München und Frankfurt, 1979 Priesterweihe, von 1981 bis 1986 Wiss. Assistent an der Universität Bonn, 1987-1989 Wiss. Mitarbeiter im Bundeskanzleramt, ab 1989 Leiter des »Foyer der Jesuiten«, Bonn.

Dr. rer. nat. Ayyub Axel Köhler
Vorsitzender des Zentralrats der Muslime in Deutschland e. V., Köln –Geb. 1938 in Stettin. Muslim seit 1963, 1968 Promotion, 1969 Wiss. Mitarbeiter in der Dt. Forschungs- und Versuchsanstalt für Luft- und Raumfahrt, 1970 Assistant-Professor in Teheran. Von 1973 bis 1999 im Institut der deutschen Wirtschaft in Köln tätig. Von 1988 bis 1993 Mitbegründer bzw. Sprecher des Islamischen Arbeitskreises, dem Vorläufer des Zentralrats, 2001 bis 2006 dessen Generalsekretär.

Dr. phil. Michael Schmidt-Salomon
Vorstandssprecher der Giordano Bruno Stiftung, Publizist, Redakteur – Geb. 1967 in Trier, Studium der Erziehungswissenschaften in Trier, Promotion 1997. Von 1992 bis 2001 Wiss. Mitarbeiter und Lehrbeauftragter an der Universität Trier, seit 2002 Dozent u. a. am Institut D‘Etudes Educatives et Sociales (IEES) in Luxemburg.


29. April 2008, 19:00 Uhr, Aula der Universität Osnabrück, Neuer Graben


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