Forschungsfreiheit und ihre Grenzen

Podiumsdiskussion mit

© Bucerius Law School

Prof. Dr. Michael Fehling

Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Bucerius Law School, Hamburg

© Manfred Pollert

Prof. Dr. Claudia Pahl-Wostl

Professorin für Ressourcenmanagement, Universität Osnabrück

Gesprächsleitung
Prof. Dr. Thomas Groß, Universität Osnabrück


Die Forschungsfreiheit ist ein grundlegendes Freiheitsrecht und ein bedeutsames Element unserer demokratischen Gesellschaft. Sie eröffnet Chancen und Fortschritt und wir profitieren von wissenschaftlichen Errungenschaften in vielfältiger Weise. Künstliche Intelligenz, Biotechnik, Hirn- und Stammzellenforschung, Atomwissenschaft – viele Forschungszweige bergen aber auch ethische Dilemmata und in nahezu allen Wissenschaftsgebieten besteht die Gefahr, dass nützliche Forschungsergebnisse zu schädlichen Zwecken missbraucht werden können. Bestimmte Forschungsthemen lösen immer wieder öffentliche Debatten aus und zuweilen werden auch Forderungen nach rechtlichen Beschränkungen der Wissenschaftsfreiheit laut. Zwar ist der Schutz der freien Forschung keineswegs unbegrenzt, der Umgang mit sensiblen Daten, der Einsatz von KI und Versuche mit Menschen und Tieren, werfen aber durchaus fundamentale Fragen auf. Was darf Wissenschaft? Wie groß ist ihre ethische Verantwortung? Wo beginnen die Grenzen von Forschung und wer definiert sie?

16. April 2024, Aula der Universität, 18 Uhr, Neuer Graben 29/Schloss

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