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Presseinformation
23. April 2008

 

Staat und Religionen - Wie soll das Verhältnis geregt sein?

Rechtsprivilegien der Kirchen auf dem Prüfstand beim Friedensgespräch

Der bevorstehende Katholikentag in Osnabrück gab für die Organisatoren Anlass zur Themenwahl: Ist die besondere Rechtsstellung der beiden großen christlichen Konfessionen in Deutschland mehr als nur historisch gut begründet?
Müssen nicht diese Rechtsprivilegien auch anderen Glaubensgemeinschaften eingeräumt werden? Oder muss ganz im Gegenteil die Trennung von Staat und Kirche künftig viel konsequenter durchgeführt werden?

Zur Podiumsveranstaltung der Osnabrücker Friedensgespräche am Dienstag, 29. April 2008, 19 Uhr, in der Aula der Universität werden erwartet: Dr. Hans Langendörfer, Sekretär der Deutschen Bischofskonferenz, Dr. Ayyub Axel Köhler, Vorsitzender des Zentralrats der Muslime in Deutschland, sowie der Publizist Dr. Michael Schmidt-Salomon von der religionskritischen Giordano-Bruno-Stiftung. Die Gesprächsleitung hat Prof. Dr. Martina Blasberg-Kuhnke von der Universität Osnabrück.

Es war die Verfassung der Weimarer Republik, in der 1919 erstmals der Status der christlichen Kirchen im Rahmen des Staatskirchenrechts geregelt wurde. Auch in der Bundesrepublik haben beide großen christlichen Konfessionen den Status von Körperschaften des öffentlichen Rechts. Der Staat übernahm die Erhebung der Kirchensteuer, er fördert konfessionelle Schulen, Kindergärten und theologische Fakultäten, gewährt Vergünstigungen bei Steuern, Abgaben und Gebühren sowie Mitspracherechte in Gremien wie z.B. Rundfunkräten. Diese Regelungen gelten auch heute vielen als gut begründbare Merkmale des kooperativen Verhältnisses der Religionsgemeinschaften gegenüber den politischen Institutionen.

Die inzwischen bedeutende Zahl von muslimischen Zuwanderern und ihren Kindern,
die für ihre Religion gleichfalls eine größere Sichtbarkeit und bessere Handlungs-möglichkeiten im öffentlichen Leben fordern, gibt indessen immer wieder Anstöße für die Diskussion um den Rechtsstatus der muslimischen Glaubensgemeinde in Deutschland.

Demgegenüber warnen säkulare Glaubenskritiker davor, rückwärtsgewandten Verfechtern religiöser Anschauungen aller Art in Form rechtlicher Privilegien Vorteile im pluralistischen Glaubens- und Weltanschauungsstreit einzuräumen. Die hitzig geführte Debatte um einen geplanten Bau einer größeren Moschee in Köln könnte aber Vorzeichen einer sich allgemein verschärfenden Religionsdebatte in Deutschland und Europa sein. Die Friedensgespräche wollen einen Beitrag zur Klärung der Positionen leisten und nach möglichen Übereinkünften für ein friedliches Miteinander fragen.

Hans Langendörfer amtiert seit 1996 als Sekretär der Deutschen Bischofskonferenz. Geboren 1951, trat er 1972 in den Jesuitenorden ein, studierte in München und Frankfurt und empfing 1979 die Priesterweihe. Von 1981 bis 1986 war er an der Universität Bonn tätig, von 1987 bis 1989 Mitarbeiter im Bundeskanzleramt.

Ayyub Axel Köhler wurde 2006 zum Vorsitzenden des Zentralrats der Muslime in Deutschland gewählt. 1938 in Stettin geboren, wurde er 1963 Muslim, legte 1968 eine naturwissenschaftliche Promotion ab und wurde 1970 Assistant-Professor in Teheran. Bis 1999 war er im Institut der deutschen Wirtschaft in Köln tätig.

Michael Schmidt-Salomon wurde 1967 in Trier geboren. Nach einem Studium der Erziehungswissenschaften wurde er Mitarbeiter und Lehrbeauftragter an der Universität Trier. Er ist Dozent und Publizist sowie Vorstandssprecher der Giordano Bruno Stiftung.

Unterstützt vom Förderkreis Osnabrücker Friedensgespräche e.V