Das Bundesverfassungsgericht hat in jüngster Vergangenheit
mit verschiedenen Urteilen und Beschlüssen dem Gesetzgeber
die Grenzen gewiesen, was die Verfügbarkeit von Informationen
über seine Bürger angeht. Nicht alles, was beim Sammeln und
Archivieren von Telekommunikationsdaten technisch möglich
wäre, dürfen die Strafverfolgungsbehörden demnach künftig
tun. Ohne ein besonderes, begründetes Interesse der Abwehr
konkreter Gefahren oder der Verfolgung schwerkrimineller Straftaten,
so das höchstinstanzliche Gericht, ist die eine Vorratsdatenspeicherung
wie auch eine online-Durchsuchung von Heim-Computern mittels
heimlich eingeschmuggelter Software (»Bundestrojaner«)
nicht zulässig.
Beim ersten Osnabrücker Friedensgespräch diesen Jahres am
Montag, 31. März 2008, 19 Uhr in der Aula der Universität
wird die aktuelle Auseinandersetzung von einem kompetenten
Podium beleuchtet werden. Peter Schaar, der Bundesbeauftragte
für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, trifft dabei
auf die Parlamentarier Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
(FDP) und Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD). Das Gespräch wird
geleitet von dem Verwaltungs- und Medienrechtler Prof. Dr.
Jens-Peter Schneider, Abteilungsdirektor am European Legal
Studies Institute der Universität Osnabrück.
Schaar warnte noch jüngst vor »schwerwiegenden Eingriffen
in das Telekommunikationsgeheimnis der Bürgerinnen und Bürger«,
sieht aber auch das »Grundrecht auf Gewährleistung der
Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme«
durch das Verfassungsgericht gestärkt. Für die ehemalige Bundesjustizministerin
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger bot der jüngste Spruch
der Karlsruher Richter Anlass zur Kritik an der Großen Koalition:
»Mit seiner vorläufigen Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung
hat das Bundesverfassungsgericht der Bundesregierung schon
wieder ein schlechtes Zeugnis ausstellen müssen«. Dieter
Wiefelspütz zufolge führt aber offensichtlich kein Weg zurück:
In einem Interview zum Thema Online-Durchsuchung sagte er
der Berliner tageszeitung: »Die politische Entscheidung
ist nach meinem Eindruck gefallen, auch wenn ein formeller
Beschluss der SPD-Fraktion noch aussteht. Es geht nun nicht
mehr um das Ob, sondern um das Wie«.
Peter Schaar wurde 1954 in Berlin geboren. Der studierte
Volkswirt war langjährig in der Senatsverwaltung der Hansestadt
Hamburg tätig. Gewählt auf Vorschlag der Bundesregierung vom
Deutschen Bundestag, amtiert er seit Dezember 2003 als Bundesdatenschutzbeauftragter.
Er wirkt darüber hinaus in der Hamburger Datenschutzgesellschaft
mit und ist Leiter der Gruppe der Europäischen Datenschutzbeauftragten.
Dr. Dieter Wiefelspütz ist seit 1987 Mitglied des Bundestages.
Seit 1998 hat er das Amt des Innenpolitischen Sprechers seiner
Fraktion inne. Geboren 1946 in Lünen, studierte er Rechtswissenschaften
in Bochum und wirkte als Richter am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen.
Im Bundestag hatte er langjährig den Vorsitz im Ausschuss
für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung.
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, geboren 1951 in Minden/Westfalen,
studierte Rechtswissenschaften in Göttingen und Bielefeld
und war seit 1979 beim Deutschen Patentamt in München tätig,
bevor sie im Jahr 1990 ihr Bundestagsmandat antrat. Von 1992
bis 1996 amtierte sie als Bundesjustizministerin. Heute ist
sie Rechtspolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende
ihrer Fraktion.
|