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Presseinformation
27. März 2008

 

Datenschutz - Wer schützt wen vor was?

Bundespolitiker zu Gast beim ersten Osnabrücker Friedensgespräch des Jahres

Das Bundesverfassungsgericht hat in jüngster Vergangenheit mit verschiedenen Urteilen und Beschlüssen dem Gesetzgeber die Grenzen gewiesen, was die Verfügbarkeit von Informationen über seine Bürger angeht. Nicht alles, was beim Sammeln und Archivieren von Telekommunikationsdaten technisch möglich wäre, dürfen die Strafverfolgungsbehörden demnach künftig tun. Ohne ein besonderes, begründetes Interesse der Abwehr konkreter Gefahren oder der Verfolgung schwerkrimineller Straftaten, so das höchstinstanzliche Gericht, ist die eine Vorratsdatenspeicherung wie auch eine online-Durchsuchung von Heim-Computern mittels heimlich eingeschmuggelter Software (»Bundestrojaner«) nicht zulässig.

Beim ersten Osnabrücker Friedensgespräch diesen Jahres am Montag, 31. März 2008, 19 Uhr in der Aula der Universität wird die aktuelle Auseinandersetzung von einem kompetenten Podium beleuchtet werden. Peter Schaar, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, trifft dabei auf die Parlamentarier Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) und Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD). Das Gespräch wird geleitet von dem Verwaltungs- und Medienrechtler Prof. Dr. Jens-Peter Schneider, Abteilungsdirektor am European Legal Studies Institute der Universität Osnabrück.

Schaar warnte noch jüngst vor »schwerwiegenden Eingriffen in das Telekommunikationsgeheimnis der Bürgerinnen und Bürger«, sieht aber auch das »Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme« durch das Verfassungsgericht gestärkt. Für die ehemalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger bot der jüngste Spruch der Karlsruher Richter Anlass zur Kritik an der Großen Koalition: »Mit seiner vorläufigen Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung hat das Bundesverfassungsgericht der Bundesregierung schon wieder ein schlechtes Zeugnis ausstellen müssen«. Dieter Wiefelspütz zufolge führt aber offensichtlich kein Weg zurück: In einem Interview zum Thema Online-Durchsuchung sagte er der Berliner tageszeitung: »Die politische Entscheidung ist nach meinem Eindruck gefallen, auch wenn ein formeller Beschluss der SPD-Fraktion noch aussteht. Es geht nun nicht mehr um das Ob, sondern um das Wie«.

Peter Schaar wurde 1954 in Berlin geboren. Der studierte Volkswirt war langjährig in der Senatsverwaltung der Hansestadt Hamburg tätig. Gewählt auf Vorschlag der Bundesregierung vom Deutschen Bundestag, amtiert er seit Dezember 2003 als Bundesdatenschutzbeauftragter. Er wirkt darüber hinaus in der Hamburger Datenschutzgesellschaft mit und ist Leiter der Gruppe der Europäischen Datenschutzbeauftragten.

Dr. Dieter Wiefelspütz ist seit 1987 Mitglied des Bundestages. Seit 1998 hat er das Amt des Innenpolitischen Sprechers seiner Fraktion inne. Geboren 1946 in Lünen, studierte er Rechtswissenschaften in Bochum und wirkte als Richter am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Im Bundestag hatte er langjährig den Vorsitz im Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung.

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, geboren 1951 in Minden/Westfalen, studierte Rechtswissenschaften in Göttingen und Bielefeld und war seit 1979 beim Deutschen Patentamt in München tätig, bevor sie im Jahr 1990 ihr Bundestagsmandat antrat. Von 1992 bis 1996 amtierte sie als Bundesjustizministerin. Heute ist sie Rechtspolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende ihrer Fraktion.

Unterstützt vom Förderkreis Osnabrücker Friedensgespräche e.V